Die Pflegebedürftigkeit ab 2017
Die Pflegebedürftigkeit wird sich am Grad der Selbstständigkeit einer Person orientieren.
Im Vordergrund steht nun, wie selbstständig eine Person ohne Hilfe und Unterstützung von anderen Personen sein Leben führen kann.
Der Pflegegrad 1
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat Sie dem Pflegegrad 1 zugeordnet. Es ist die erste Stufe der Pflegebedürftigkeit und bedeutet, dass Sie noch weitgehend selbstständig sind und wenig Unterstützung benötigen.
Die Pflegegrade 2 bis 5
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen in den Pflegegraden 2 bis 5 unterschiedliche Hilfen für die Pflege zu Hause an. Um Ihnen den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen können Sie eine Vielzahl von Leistungen abrufen. Vom Pflegegeld bis zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes. Wir geben Ihnen eine Übersicht dazu.
Entlastungsbetrag
Für Angebote zur Betreuung von Pflegebedürftigen und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen kann der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Sie sind als pflegebedürftige Person mit dem neuen Begutachtungsverfahren durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einem Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet worden und möchten sich einen Überblick verschaffen? Eine übersichtliche Tabelle hilft Ihnen dabei. Sie ist unterteilt in Leistungen für die Pflege zu Hause und Leistungen für die Pflege in Einrichtungen.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sie möchten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten? Wir haben Ihnen die Schritte im Folgenden übersichtlich zusammengestellt.
Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Bevor Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, muss der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden. So bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor.
Verhinderungspflege
Sie können die Pflege einer angehörigen Person zeitweise nicht leisten? Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause vorübergehend durch eine andere Person oder einen ambulanten Pflegedienst pflegen zu lassen.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie eine vorübergehende Pflege in einer Einrichtung benötigen, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Tagespflege
Die Tagespflege verschafft Ihnen den nötigen Freiraum und die gewünschte Unterstützung. Eine Tagespflegeeinrichtung betreut tagsüber Menschen, die sonst im eigenen Haushalt gepflegt werden. Die Gäste suchen die Tagespflege also morgens auf und kehren am späten Nachmittag wieder nach Hause zurück.
Stationäre Pflege
Wenn eine Pflege zu Hause aus unterschiedlichen Gründen unmöglich ist, muss über Alternativen nachgedacht werden. Doch welche Pflegeeinrichtung eignet sich am besten?
Wohnen im Alter
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich den Alltag im Alter passend zu seinen Bedürfnissen zu gestalten. Dazu gehört auch, die geeignete Wohnform zu finden.
Leistungen der Pflegeversicherung für Angehörige im Überblick
Sie planen die Übernahme einer Pflege in Ihrem Familien- Freundes- oder Bekanntenkreis oder pflegen bereits eine pflegebedürftige Person? Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie von der Pflegeversicherung unterstützt werden können.
Schulung pflegender Angehöriger
Als pflegende Person haben Sie die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fragen zur Pflege allgemein, zum Umgang mit Menschen mit Demenz oder zu besonderen alterstypischen Krankheiten beantworten können.
Pflegezeitgesetz
Die Möglichkeit, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander zu vereinbaren bietet Ihnen das Pflegezeitgesetz.
Familienpflegezeit
Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Familienmitglied über einen längeren Zeitraum zu Hause zu pflegen, können Sie eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.
Soziale Absicherung
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen zur sozialen Absicherung für Menschen, die zur Pflege einer/eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit zeitweise unterbrechen oder einschränken.
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